Stand 03/19

Diplomgebühren / Zeugnis zur Vorlage bei der Ärztekammer

  Mitglieder Nicht- Mitglieder 
Nicht ordnungsgemäß eingereichte Fort- und Weiterbildungsnachweise75,- 75,-
Erstausstellung50,-    250,-
Neuausstellung Kostenfrei 200,-
Abschlusskolloquium 50,-   150,- 

Für Nicht- Mitglieder wird bei einem erhöhten Beratungsbedarf, der über das normale Mass hinausgeht eine Beratungspauschale von 20,- € / angefangene 10 Minuten erhoben.

Anträge:

Diplomantrag Erstausstellung https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/12/2019-01-01-Diplomantrag_Erstausstellung.pdf

https://www.homoeopathie-nrw.de/wpnrw/wp-content/uploads/2022/07/2021-05-16-Diplom-Richtlinien-ab-01.07.2021.pdf
Antrag Abschlusskolloquium https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/03/Antrag-Abschlusskolloquium-f%C3%BCr-das-Diplom-des-DZVh%C3%84_DV.pdf
Qualitätsrichtlinien Homöopathie Diplomhttps://www.weiterbildung-homoeopathie.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/12/2018-11-28-Diplom-Richtlinien-ab-01.01.2019.pdf
Antrag auf erneute Ausstellung des Homöopathie- Diplomshttps://www.weiterbildung-homoeopathie.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/11/1Diplomantrag_Verlaengerung_01_17Q.pdf

Gebühren Homöopathiezertifikat für Hebammen und ärztl. Geburtshelfer*Innen

  Mitglieder Nicht- Mitglieder 
Nicht ordnungsgemäß eingereichte Fort- und Weiterbildungsnachweise75,- 75,-
Erstausstellungkostenfrei   100,-
Abschlusskolloquium 50,-   150,- 

In Zusammenarbeit mit Hebammen hat der DZVhÄ 2021 das Curriculum „Homöopathie in der Geburtshilfe für Hebammen und ärztliche GeburtshelferInnen“ über einen Fortbildungssumfang von 100 Stunden entwickelt. TeilnehmerInnen, die einen entsprechenden Kurs absolviert haben, können sich vom DZVhÄ auf Antrag ein „Homöopathie-Zertifikat Geburtshilfe (DZVhÄ)“ ausstellen lassen. Für ärztliche Geburtshelfer*Innen, die Mitglied im DZVhÄ sind, erfolgt die Ausstellung im Rahmen der Mitgliedschaft kostenfrei.

Antrag Zertifikat: https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/04/2_Antrag_Zertifikat_Geburtshilfe_12_2023.pdf


Stornogebühren für Kurse und Tagungen des Berufsverbandes

Der Veranstalter behält sich vor, den Kurs wegen mangelnder Teilnehmerzahl bis spätestens 1 Woche vor Beginn abzusagen, ohne dass hieraus von den Teilnehmern Ansprüche erhoben werden können.       

Bei Rücktritt von der Veranstaltung gelten folgende Ausfallgebühren:

  • bis 4 Wochen vorher 25,- €
  • bis 2 Wochen vorher 50,- €           
  • ab 2 Wochen vorher 50% der Kursgebühr
  • ab 1 Woche vorher 100% der Kursgebühr

Anerkennung von Veranstaltungen und Vergabe von Diplompunkten

Mitglieder des Landesverbandes NRWNicht- Mitglieder
Qualitätszirkelkostenfrei100,-
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen kostenfrei 100,-

Meldung über das Portal des DZVhÄ mit einem zuvor von uns vergebenen Passwort.

Anforderungen an die Fortbildungsveranstaltungen gemäß der Richtlinien des DZVhÄ https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/richtlinien-zum-homoeopathie-diplom-des-dzvhae/#Anforderung

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/richtlinien-zum-homoeopathie-diplom-des-dzvhae/#AnerkennungFB

Erteilung, Ablehnung und Widerruf der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/richtlinien-zum-homoeopathie-diplom-des-dzvhae/#ErteilungFB

Anerkennung von Fortbildungspunkten zur Verlängerung des Homöopathie Diploms


Prüfung der Nachweise für Selektivverträge

Mitglieder Nicht-Mitglieder
kostenfrei30,-

Mahngebühren

MitgliederNicht- Mitglieder
Erinnerung kostenfrei kostenfrei
1. Mahnung 5,- 5,-
2. Mahnung15,- 15,-